Funktion

Kunst - Schutz - Funktion


Aufbau des Kunst-Schutzes

Vorgehensweise

Zuerst wird das Kunstwerk mit den Hight-Tech-Codierungen von Artbodyguard codiert. Nach der Codierung wird das Kunstwerk im Worldartregister registriert. Nach Abschluss der Registrierung wird die Registerurkunde erstellten an den Eigentümer des Kunstwerks übersandt. Das Kunstwerk kann dann jederzeit von Art-IDENTIFY identifiziert werden. Darüber wird ebenfalls eine Urkunde ausgestellt.

Aufbau des Worldartregisters

Gliederung

Das Worldartregister ist bzgl. des Bestandsverzeichnisses und der ersten drei Abteilungen exakt so aufgebaut, wie das deutsche Grundbuch. Daran schließen sich dann zwei weitere Abteilungen, wie unten ersichtlich, an. Bitte beachten Sie die weiter unten ersichtlichen zusätzlichen Erläuterungen zu den Besonderheiten des Worldartregisters.

Bestandsverzeichnis

Fotos des Kunstwerks

Alle beschreibenden Angaben 
über den Künstler und das Kunstwerk  
Chiffrierte, vollständige Angabe über die Art und Weise der durch die Fa. Artbodyguard erfolgten Hightech-Codierung des Kunstwerks.

Hier werden z. B. eingetragen: 
Art, Material, Beschaffenheit, ggf. technische Angaben wie Format und Gewicht, Ursprungsjahr
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Erste Abteilung

Eigentümer mit jeweiligen Anteilen,
 des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die rechtlichen Grundlagen der Eintragung. 

Die `Erste Abteilung´ kann gegebenenfalls 
ganz oder teilweise 
anonymisiert werden!
Hier wird z. B. auch eingetragen: Erbengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechtes
UG
e. K.
GmbH
Vereine
Stiftungen
Aktiengesellschaften
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Zweite Abteilung

Lasten 
und Beschränkungen, 
die nicht
 in der Dritten Abteilung 
einzutragen sind.

Hier werden z. B. eingetragen: Dienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und ggf. Auflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen dem Abschluss eines Kaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Iz. B. Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Restaurierungsvermerke, Dauerleihgaben usw.)
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Dritte Abteilung

Pfandrechte 
Zwangssicherungsrechte Kunstschulden 
und 
Rentenschulden.

Wenn im Text einer Worlartregistereintragung
auf Urkunden 
Bezug genommen wird, 
dann gehört 
auch die 
zugehörige Akte 
zum 
Worldartregister-Inhalt, 
die Ausfertigungen 
der im Worldartregister 
genannten Urkunden enthält 
(z. B. Schuldbestellungsurkunde).
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Vierte Abteilung

 Wert- und / oder
Wertsteigerungsgarantien

Hier erfolgen Eintragungen 
z. B. im Falle von Termingeschäften.
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Fünfte Abteilung

Urheber-, Lizenz- und Verfielfältigungsrechte.

Hier erfolgen Eintragungen
z. B. für Rechte- und Lizenzhandel.
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Aufbau des Worldartregisters

Gliederung

Das Worldartregister enthält neben der Aufschrift das Bestandsverzeichnis und fünf Abteilungen.
(Bezeichnung des Worldartregisters, ggf. zuständige Niederlassung, Angabe der Registernummer) 

Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis enthält alle beschreibenden Angaben über den Künstler und das Kunstwerk,  Fotos des Kunstwerks und - chiffriert - die vollständige Angabe über die Art und Weise der durch die Fa. Artbodyguard erfolgten Hightech-Codierung des Kunstwerks.

Hier werden z. B. eingetragen: Art, Material, Beschaffenheit, ggf. technische Angaben wie Format und Gewicht, Ursprungsjahr

Erste Abteilung

Die `Erste Abteilung´ enthält die Eigentümer unter Angabe der jeweiligen Anteile, des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die rechtlichen Grundlagen der Eintragung. Die `Erste Abteilung´ kann gegebenenfalls ganz oder teilweise anonymisiert werden!

Hier wird z. B. eingetragen: Erbengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechtes

Zweite Abteilung

Die `Zweite Abteilung´ verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind.

Hier werden z. B. eingetragen: Dienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und ggf. Auflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen dem Abschluss eines Kaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Iz. B. Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Restaurierungsvermerke, Dauerleihgaben usw.)

Dritte Abteilung

Die `Dritte Abteilung´ enthält die Pfandrechte, Zwangssicherungsrechte, Kunstschulden und Rentenschulden.

Anmerkung: Wenn im Text einer Worlartregistereintragung auf Urkunden Bezug genommen wird, dann gehört auch die zugehörige Akte zum Worldartregister-Inhalt, die Ausfertigungen der im Worldartregister genannten Urkunden enthält (z. B. Schuldbestellungsurkunde).

Vierte Abteilung

In die `Vierte Abteilung´ werden Wert- und / oder Wertsteigerungsgarantien eingetragen werden

Hier erfolgen Eintragungen z. B.  im Falle von Termingeschäften.

Fünfte Abteilung

Die `Fünfte Abteilung´ beinhaltet die Urheber-, Lizenz- und Verfielfältigungsrechte.

Hier erfolgen Eintragungen z. B. im Falle von Urheberrechtsverwertungen und Lizenzhandel.

Fazit:

Das Worldartregister ist also ähnlich aufgebaut, wie das deutsche Grundbuch und bietet einen ähnlichen Schutz.

Allerdings gibt es den entscheidenden Vorteil, dass die Eigentumsverhältnisse komplett anonym eingetragen werden können.
Kunst? · Registrieren!

Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung im Worldartregister

Kunstwerk
registrieren
mit Registrar

Der Registrar erledigt 
die Registrierung für Sie.
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Kunstwerk
registrieren
mit Kunstschutzbrief

Direkte Erledigung
der Registrierung für Sie.
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Besonderheiten des Worldartregisters

Allgemein

Weltweiter Schutz
Maximale Sicherheit
Lebenslange Garantie
Bankübliche Sicherheit
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Technisch

Codierung der Kunstwerke
Zertifizierung von Unikaten
Qualifizierung von Originalen
Verifizieren durch Identifizieren
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Resultate

Zweifelsfreie Echtheitsbeweise
Hohes Wertsteigerungspotential
Zweifelsfreie Eigentumsnachweise
Kunst wird zu banküblicher Sicherheit
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Nice to know: Wichtige Erläuterungen zum Worldartregister

Das Worldartregister ist ein privatschriftliches, nicht öffentliches Verzeichnis von Kunstwerken, in dem die Eigentumsverhältnisse, sowie etwaige mit dem Kunstwerk verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden.

Registrare

Beim Worldartregister akkreditierte Registrare unterstützen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Registrierungen im Worldartregister.

Auskunftsrecht

Das Recht zur Auskunft aus dem Worldartregister hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 

Ohne ein besonderes Interesse erhalten berechtigt Auskunft aus dem Worldartregister:

1. Behörden gemäß der gesetzlichen Grundlagen

2. Beim Worldartregister akkreditierte Registrare oder Sachverständige

3. Jeder der eine für den Einzelfall erteilte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers hat

4. Der dinglich Berechtigte (z. B. Künstler, Eigentümer, Pfandrechtsgläubiger) soweit Gegenstand der Einsicht das betreffende Kunstwerk ist. Ein bloßes Kaufinteresse an Kunstwerken allein, genügt nicht als berechtigtes Interesse.

Treu und Glaube

Besondere Bedeutung für den Kunst-Schutz haben Treu und Glaube an das Worldartregister.

Es ist sinnvoll, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Worldartregisters zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers anzunehmen.

Deshalb handeln alle beim Worldartregister tätigen Menschen auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die sie in besonderem Maße dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Kunst-Schutzes zu handeln.

Fehlerhafte Eintragung

Mit der Beschwerde gegen falsche Eintragungen kann nur die Eintragung eines Widerspruches oder in Ausnahmefällen einer Löschung erreicht werden.

Ansonsten ist die Berichtigung nur mit dem Willen des Eingetragenen beziehungsweise durch Verpflichtungsklage gegen den Eingetragenen zu erreichen.

Der dingliche Berichtigungsanspruch verjährt nicht.

Vormerkung und Widerspruch

Um eine Einräumung oder eine Aufhebung in Bezug auf Kunstwerke abzusichern, kann eine Vormerkung im Worldartregister eingetragen werden. 

So kann z. B. der Eigentumsverschaffungsanspruch eines Käufers schon vor der tatsächlichen Eigentumsumschreibung durch die Eintragung einer Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) abgesichert werden. 

Verfügungen, die nach der Eintragung der Vormerkung über das betroffene Kunstwerk oder Recht getroffen werden, sind dem Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie dessen Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden (`relative Unwirksamkeit´).

Die Vormerkung ist zu dem durch sie gesicherten Anspruch akzessorisch. 

Sollte das Worldartregister nicht allen tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, also keine volle Richtigkeit besitzen, muss ein Berechtigter unverzüglicheinen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Worldartregisters eintragen lassen.

Der Widerspruch ist ebenfalls ein vorläufiger Eintrag, soll im Gegensatz zur Vormerkung jedoch ein bestehendes dingliches Recht sichern.

Sodann ist die Berichtigung des Worldartregisters zeitnah zu beantragen.

Änderungen im Worldartregister

Löschungen im Worldartregister bedeuten nicht, dass ein Eintrag entfernt wird, da jede Maßnahme - auch die erledigte - im Worldartregister lesbar bleiben muss.

Löschungen werden gerötet - also rot unterstrichen - und die Löschung als Vermerk eingetragen.

Eintragungen und sonstige Veränderungen im Worldartregister setzen grundsätzlich einen Antrag und ggf. die Bewilligung des voreingetragenen Betroffenen voraus.

Im Sinne eines wirksamen Kunst-Schutzes wird für jedes Kunstwerk und für jedes Rechtsgeschäft in Zusammenhang mit einem Kunstwerk die Eintragung im Worldartregister dringend empfohlen.

Hierzu sind neben dem Antrag, die Bewilligung und die Register-Urkunde, die die Auflassung bezeugt, erforderlich.

Möglicherweise sind ggf. weitere Genehmigungen erforderlich.

Auskünfte darüber erteilt das Worldartregister auf Antrag nach Einzelfallprüfung.

Heimathafen · Port of Registration

Zur Wahrung der Diskretion kann jeder Kunsteigentümer frei wählen, wo auf der Welt und zu welchen Bedingungen ein Kunstwerk registriert werden soll.

Anonymisierung

Es kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, Kunstwerke anonym zu registrieren.

Gründe für eine Anonymisierung

1. Vermögensschutz

2. Steuerliche Optimierung

3. Schutz vor Zwangsvollstreckung

4. Vermeidung von Familienstreitigkeiten

5. Vorbeugung von Erbauseinandersetzungen

Wir informieren Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch. Wir bitten um Beachtung, dass wir dabei keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen. Wir bitten Sie, dafür einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu konsultieren. Sollten Sie über keinen Steuerberater oder Rechtsanwalts Ihres Vertrauens verfügen, sprechen wir gerne entsprechende Empfehlungen aus.

Vorteile · Auf einen Blick

  1. Kostengünstiger Schutz

  2. Abschreckung vor Diebstahl

  3. Schnelle und einfache Anwendung

  4. Viele Vorteile bei Versicherungen möglich

  5. Positive Auswirkungen auf die Wertentwicklung

  6. Nachvollziehbarer Lebenslauf eines jeden Kunstwerks

  7. Deutlich erhöhte Rechtssicherheit im gesamten Kunstmarkt

  8. Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht registrierter Kunstwerke

  9. einwandfreier Eigentumsnachweis für alle registrierten Kunstwerke

10. Schutz und Sicherheit sämtlicher am Kunstmarkt beteiligter Personen

11. Wahrung üblicher ethisch-moralischer Geschäftsprinzipien im Kunsthandel 

12. Fälschungssichere Dokumentation aller Vorgänge beim Geschäft mit der Kunst

Wertgarantien

Für fälschungssicher geschützte Kunst können gegebenenfalls sogar Kunst-Wertgarantien zum Beispiel über Art Price Guarantee erworben werden.

Vorteile von Wertgarantien

1. Bonität

2. Liquidität

3. Bürgschaft

4. Spekulation

5. Kapitalanlage

6. Finanzierungen

7. Vermögensschutz

8. Wertentwicklungen

Ablauf & Funktion

1. Codierung von Kunstwerken

2. Registrierung von Kunstwerken

3. Dokumentation aller Detailangaben

4. Eintragung jeweils aktueller Eigentümer

Erfassung aller Geschäftsvorgänge

1. Von Kauf und Verkauf

2. Über Schenkung und Vererbung 

3. Bis hin zu Dauerleihgabe und Stiftung

4. Lasten und Beschränkungen

5. Hypotheken

6. Vorkaufsrechte
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